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alte Lizenzen noch aus DDR-Zeiten

Insgesamt vier solche Lizenzen existieren noch. Eine hält Betandwin, die drei anderen liegen bei Sportwetten Gera, der Digibet Wetten.de, die dem Berliner Wettbürobetreiber Bernd Hobiger gehört, und Interwetten.com, dessen Lizenz die Deutsche Sportwettgesellschaft in Dresden hält. Während Sportwetten Gera und Hobiger auch im stationären Geschäft, also mit Wettannahmestellen arbeiten, beschränken sich Betandwin, das nach Goldmedia-Einschätzung ein Drittel seiner Umsätze in Deutschland erwirtschaftet, und Interwetten.com auf das Internet. Mit Erfolg. “Der Treiber im Online-Gaming-Geschäft ist die Technologie”, sagt Klein. Ein immer größerer Personenkreis verfüge über Hochgeschwindigkeits-Internet-Anbindungen und habe generell Zugang zum Internet.

“Erst Innovationen wie beispielsweise die Breitbandtechnologie ermöglichen es Betandwin, Sport-Events wie Spiele der deutschen Bundesliga live einzustreamen”, führt Klein aus. Der Vorteil des Internets ist klar: Hier lassen sich in kurzer Zeit die Quoten der unterschiedlichen Anbieter vergleichen, zudem bieten Betandwin & Co so genannte Live-Wetten an, bei denen sich die Quoten im Verlauf eines Spiels ständig ändern. Noch ein Aspekt spricht für das Online-Angebot: “Das ist der einzige Bereich, in dem noch Ausschüttungsquoten von bis zu 90 Prozent möglich sind, wenn die stationären Wettannahmestellen geschlossen werden”, sagt Schmid.

Denn Ausschüttungsquoten dieser Größenordnung können sich lediglich die privaten Anbieter leisten. Aus einem einfachen Grund: Der Staat kassiert bei seinem eigenen Angebot kräftig ab. Während die private Konkurrenz kaum Steuern und Abgaben zahlen muss, führt Oddset etwa ein Drittel seiner Erlöse an die Bundesländer ab, die mit diesen Mitteln unter anderem den Amateur- und Breitensport unterstützen. “Aus den Umsätzen von Lotto und Oddset wurden im Jahr 2004 circa 530 Millionen Euro zur Förderung des Sports zur Verfügung gestellt”, sagt Oliver Fisch vom Marketing- und Sportwetten-Referat der staatlichen Lotterieverwaltung in Bayern. Die Ausschüttungsquote von Oddset liegt deshalb lediglich bei 55 Prozent – im Vergleich zu den privaten Anbietern ein klarer Wettbewerbsnachteil.

Kein Wunder also, dass der Marktanteil von Oddset, die gerade einmal – wenn auch mit steigender Tendenz – fünf Prozent ihrer Umsätze über das Internet erwirtschaftet, inzwischen auf unter 30 Prozent gesunken ist. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat den Abwärtstrend noch beschleunigt. “Oddset war ohnehin schon auf dem absteigenden Ast. Nun kommt noch dazu, dass sie die Werbung runterfahren müssen”, sagt Schmid. “Da stellt sich die Frage, ob es nicht besser wäre, den Markt zu liberalisieren und mit geringen Steuerabgaben für höhere Gewinnausschüttungen zu sorgen. Damit würden die Steuereinnahmen nicht ins Ausland abfließen und bei einer Liberalisierung des Marktes in der Summe wahrscheinlich auch zu höheren Staatseinnahmen führen als bisher.”

Stefan Hofer