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Im Ausland hilft eine Rechtsschutzversicherung

Ferienzeit: die Blechlawine rollt. Ein Moment der Unachtsamkeit und schon ist ein Unfall passiert. Auch wenn einen selber keine Schuld trifft, eine Reparatur bringt immer Unannehmlichkeiten mit sich, besonders wenn der Unfallort im Ausland liegt. Zwar ist die Schadenregulierung seit einigen Jahren EU-weit einfacher geworden: Ansprüche können in Deutschland geltend gemacht werden und jeder im EU-Raum ansässige Versicherer muss einen Schadenregulierungsbeauftragten in Deutschland benennen können. Doch nach wie vor gilt das Recht des Schadenortes und das weicht in vielen Fällen vom deutschen erheblich ab. Was man im Ernstfall wissen sollte: Kaum ein ausländischer Unfallgegner kennt den deutschen Regulierungsbeauftragten seiner Versicherung. Meist muss sich der Geschädigte selber darum kümmern.

Maximal drei Monate hat der Regulierungsbeauftragte Zeit, um den Schaden zu beheben. Ist die Haftungsfrage doch nicht so eindeutig wie angenommen, muss zumindest in dieser Zeit eine begründete Ablehnung vorliegen. Spätestens jetzt wird sich der Geschädigte überlegen, einen Anwalt einzuschalten. Doch Gerichts- oder Rechtsanwaltskosten werden außer in Deutschland oder Österreich in allen anderen EU-Staaten entweder nur eingeschränkt oder gar nicht von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung erstattet. Wer diese Kosten nicht selber bezahlen will, braucht eine Rechtsschutzversicherung und sollte auch die vielen Angebote an Rechtsschutzversicherungen vergleichen. Das geht über das Internet natürlich am schnellsten

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