schwammige Rechtslage bei Onlinewetten
Horak sieht das “staatliche Monopol voll bestätigt, allerdings zu gewissen Auflagen”. Dazu gehört unter anderem das Verbot bundesweiter Werbung im Fernsehen und generell der Verzicht auf reißerische Werbung, weil diese dem Anspruch des Staates widerspricht, etwas für die Suchtprävention zu tun. Damit noch nicht genug. “Wir haben unser Wettangebot eingeschränkt”, sagt Horak. “Es gibt zum Beispiel keine Halbzeit-Wetten mehr bei uns, und auch im Vertrieb haben wir die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts unverzüglich umgesetzt.” Deshalb sind beispielsweise keine Wetten per SMS mehr möglich. Darüber hinaus überarbeitet Oddset alle Werbeaussagen und weist auf den Plakaten auf die mögliche Suchtgefahr hin.
Private Anbieter wie die österreichische Betandwin begrüßen das Urteil ebenfalls. “Wir sind recht optimistisch, dass Monopole wie das deutsche auf Dauer keinen Bestand haben werden”, sagt Karin Klein, Unternehmenssprecherin bei Betandwin. Klar ist im Grunde nur, dass der Gesetzgeber bis Ende 2007 Zeit hat, neue Regelungen zu schaffen. “Viele Überlegungen des Gerichts bleiben schwammig”, sagt Rechtsanwalt Michael Terhaag von der Düsseldorfer Kanzlei Withöft & Terhaag. “Ausführungen zu Themen wie Selbstsperre, Internet, SMS und Jugendschutz sind aus meiner Sicht teilweise erschreckend praxisfremd.”
Dass neben der staatlich gelenkten Oddset dennoch einige private Anbieter den Markt beherrschen, obwohl das BVG das staatliche Monopol zunächst weiter zulässt, geht auf Lizenzen zurück, die vor der deutschen Wiedervereinigung zugeteilt wurden. Laut Einigungsvertrag bleiben alle verwaltungsrechtlichen Genehmigungen aus der ehemaligen DDR bestehen. “Dabei wurden die Sportwettgenehmigungen übersehen, die es so im Westen für private Anbieter nicht gab”, sagt Terhaag. “Diese wurden damit bestandskräftig und bestehen weiter fort.”
Stefan Hofer
Posted: January 3rd, 2008 under Recht.
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