Wenn der eigene Name schon weg ist: Alternative Domains
Innerhalb weniger Wochen nach Freigabe der Registrierung hat sich die neue .eu-Domain zum Shooting-Star entwickelt: Bei Redaktionsschluss waren mehr als 1,8 Millionen .eu-Adressen angemeldet. Die Chance, noch einen einprägsamen Begriff mit .eu-Endung zu ergattern, der mit den gängigen Endungen .com, .net, .org oder .de schon vergeben ist, schwindet also mit jedem Tag. Deutlich besser sieht es da bei Hilfskonstruktionen aus, die etwa United-Domains anbietet. Wer zum Beispiel statt .eu die Sub-Domain .eu.com wählt, hat eine reelle Chance, seinen Wunschnamen durchzubekommen. Allerdings hat diese Lösung auch ihre Schwächen: Eine solche Doppel-Domain weicht vom gelernten Internet-Adressenschema ab, die Chance auf einen hohen Wiedererkennungswert ist also gering. Außerdem schützt eine exotische TLD nach der Domain nicht vor eventuellen Abmahnungen aufgrund von Markenrechtsverletzungen. Die Adresse www.mueller.eu.com dürfte wettbewerbsrechtlich unbedenklich sein, wenn Sie Müller heißen, doch www.cocacola macht Ihnen garantiert Ärger, egal unter welcher TLD Sie diese Adresse registrieren.
Allerdings schafft eine solche Geschäftsbeziehung auch Abhängigkeiten, warnen Kritiker. Was ist, wenn es Streit gibt zwischen Hoster und Kunden? Wenn Service-Vereinbarungen nicht eingehalten werden? Wenn der Hoster technische Schwierigkeiten hat? Der Umzug einer Domain von einem Hoster zum anderen ist immer noch ein zeitraubendes Verfahren, vor allem wenn es sich nicht um eine .de-Domain handelt. Bei deutschen Adressen reicht es, beim Hoster, zu dem man wechseln möchte, einen so genannten KK-Antrag (Konnektierung-Koordination) zu stellen. Der Hoster wendet sich dann an die deutsche Internet-Domain-Verwaltung Denic, die sich ihrerseits wiederum mit dem Hoster in Verbindung setzt, bei dem die Domain gegenwärtig gehostet wird. Dieser muss dem KK-Antrag zustimmen, dann wird die Domain im Zone File “umgezogen”, also in der Denic-Verwaltung auf den neuen Hoster umgeschrieben.
Der Fall, dass ein Hoster einem berechtigten KK-Antrag nicht zustimmt, ist nicht vorgesehen. Jedoch, so berichtet United-Domains-Sprecher Eggensperger, “ist es in der Vergangenheit bei zwielichtigen Hostern schon vorgekommen, dass sie Domains in Geiselhaft genommen haben, um zum Beispiel die Zahlung von strittigen Rechnungsposten zu erzwingen”. Allerdings, so fügt er hinzu, “sind das dann wirklich die schwarzen Schafe”. Thomas Strohe, Vorstand der Intergenia AG, die hinter den Hosting-Marken Plusserver und Server4you steht, distanziert sich von solchen Geschäftsgebaren: “Wir stimmen eingehenden KK-Anträgen selbst dann zu, wenn der Kunde massive Zahlungsrückstände hat. Außerdem haben die Service-Mitarbeiter, die mit KK-Anträgen zu tun haben, keinen Einblick in die Zahlungsstände der Kunden.” Auch Strato-Sprecher Zorger lehnt eine “Geiselhaft” für Domains strikt ab: “Das dürfen wir gar nicht. Schließlich gehört die Domain dem Kunden und nicht uns.”
fk
Posted: January 21st, 2008 under Webmaster.
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